Bergrettung Hund: Wer zahlt bei einer Rettungsaktion?

Der Hund ist nicht nur im Alltag ein treuer Begleiter, sondern auch oft mit am Berg unterwegs. Immer wieder hört oder liest man von Bergrettungseinsätzen bei dem der Hund selbst oder das Herrchen bzw. Frauchen gerettet werden muss. Die Frage die dir vielleicht schon gestellt hast: Rettet die Bergwacht oder Bergrettung meinen Hund und wer bezahlt den Einsatz am Ende überhaupt? Genau diese Frage klären wir jetzt.



Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches zu Bergrettungseinsätzen

Bergrettung ist nicht gleich Bergrettung. Auch wenn wir in den Bergen die Begriffe wie Bergung und Rettung gerne als Synonym verwenden oder einfach nur unter dem Begriff Bergrettung zusammenfassen. Im ersten Moment spielt das auch keine Rolle. Wenn jemand Hilfe braucht, wird geholfen. Erst im zweiten Moment, nämlich dann, wenn es um die Bezahlung des Einsatzes geht, spielt es eine Rolle, welche Art von Einsatz jetzt vorlag. Rettung oder Bergung? Welche Konsequenzen das in der Bergrettung spielt, haben wir uns bereits in unseren anderen Blogbeitrag genauer angeschaut.

Jetzt musst du nur so viel wissen. Solltest du mit deinem Hund in Bergnot geraten wird die Rettung deines Hundes immer als Bergung gewertet und Bergungseinsätze bezahlst du grundsätzlich erstmal selbst. Es sei denn du hast dafür eine separate Versicherung abgeschlossen.

Warum ist das so?

Juristisch gesehen, werden Hunde wie „Sachen“ behandelt. Bedeutet nicht, dass dein Hund eine Sache ist. Im Gegenteil: Es ist auf per Gesetz ein besonders schutzwürdiges Lebewesen (§ 90a BGB). Aber wenn es hart auf hart kommt, wird ein Hund immer „weniger wert“ sein als beispielsweise ein Menschenleben.

Sachen müssen nicht gerettet werden. Menschen schon.

In Deutschland ist die Bergwacht zuständig.

Wie oben schon beschrieben, rückt die Bergwacht bei Tierbergung nur aus, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Menschenleben vor Hundeleben.

Die Bergwacht arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich und stellt für Rettungseinsätze auch keine Rechnung. Für Bergungseinsätze gibt es pauschale Beträge, welche die Bergwacht den Betroffenen im Nachgang in Rechnung stellt.

Eine Tierbergung fällt grundsätzlich unter die Kategorie Sondereinsatz Berg 2. Bei erhöhtem Aufwand (z.B. Helikoptereinsatz) kann auch die Kategorie 1 angesetzt werden.

Pauschale Aussagen sind hier schwierig, weil im Endeffekt jeder Fall einzelne bewertet wird.

Bergrettung deines Hundes im Ausland

Auch im Ausland gelten ähnliche Regelungen. In Österreich wird ein Hund bei der der Rettung bzw. des verletzten Herrchens oder Frauchens grundsätzlich nicht berücksichtig und „zurückgelassen“. Sollte sich niemand um den Hund kümmern und auch keine Freunde oder Angehörige den Hund abholen können, springt die Bergrettung zwar ein, der Einsatz muss aber privat bezahlt werden.

Ist die Bergrettung meines Hundes über den DAV abgesichert?

Nein.

Als Mitglied des DAV werden zwar Such-, Rettungs- und Bergungskosten erstattet. Diese Versicherungsleistung wird allerdings nur für dich erbracht. Dein Vierbeiner ist nicht versichert.

Hundebergungsversicherung: Optionaler Schutz über den DAV

Als DAV-Mitglied hast du allerdings seit Oktober 2023 die Möglichkeit für 12 Euro im Jahr eine separate Hundeberungsversicherung abzuschließen. Die entsprechenden Unterlagen haben wir dir hier mal zum Download bereitgestellt.

Unterlagen Hundebergungsversicherung

Lohnt sich die Absicherung über den DAV?

Die Hundebergungsversicherung der Würzburger Versicherung erstattet bis zu 3.000 Euro, wenn dein Hund im unwegsamen Gelände geborgen werden muss.

Auch für deinen Hund gelten die üblichen und bekannten Einschränkungen des Alpinen Sicherheitsservice des Deutschen Alpenvereins:

  • Versicherungsschutz nur in den Bergen
  • Versicherungsschutz nur bei bestimmten Sportarten
  • Keine Pauschalreisen außerhalb Europas
  • usw.

Die Versicherungsbedingungen werfen Fragen auf…

Wie immer lohnt sich auch ein Blick ins Kleingedruckte und hier sind und einige „schwammige“ Formulierungen aufgefallen, die dafür sorgen könnten, dass es im Schadensfall zu… sagen wir mal: Meinungsverschiedenheiten kommen könnte.

Grundsätzlich gilt: Je klarer die Versicherungbedingungen formuliert sind, umso besser. Interpretationsspielraum ist schwierig.

Beispielsweise zahlt die Hundebergungsversicherung nur Einsätze in „unwegsamen Gelände“.

Diese Textstelle ist in den Bedingungen unter Punkt 2.1. nachzulesen.

Wir alle können uns etwas darunter vorstellen, im Leistungsfall wird aber direkt die Frage aufkommen, was denn ein „unwegsames Gelände“ genau ist.

Darüber hinaus sind auch Einsätze nicht versichert, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind und auch nicht, wenn für dich der Versicherungsfall voraussehbar war. Was auch immer das genau bedeuten mag.

Diese Ausschlüsse sind in den Bedingungen unter Punkt 4.2. bzw. 4.3. nachzulesen

Auch ganz nett ist die Formulierung, dass kein Versicherungsschutz für das „Außerachtlassen grundlegender allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens“ besteht.

Alles in allem: 3.000 Euro Versicherungssumme dürften für einen einfachen Bergungseinsatz ausreichen. Sollte es aufwändiger werden (z.B. Helikoptereinsatz) wirst du auf jeden Fall drauflegen müssen. Darüber hinaus sind die Bedingungen aus unserer Sicht nicht besonders gut formuliert und lassen Interpretationsspielraum übrig.

Bessere Lösung: Private Hundehalterhaftpflicht für die Bergrettung deines Hundes

Als Hundebesitzer solltest du so oder so eine private Hundehalterhafptflichtversicherung abschließen, denn für dich gilt in Deutschland die sog. Gefährdungshaftung (§ 833 BGB).

Bedeutet einfach ausgedrückt: Du haftest für jeden Schaden, den dein Hund anstellt. Egal, ob absichtlich oder nicht.

In manchen Bundesländer ist sie sogar Pflicht (siehe Bild).

Es gibt einige wenige Versicherungsgesellschaften, die auch Rettungs- und Bergungskosten für deinen Vierbeiner erstatten. Wenn du also sowieso eine Hundhalterhaftpflichtversicherung brauchst, dann schließe doch direkt eine ab, die auch die Bergrettung für deinen Hund mitversichert. Dann hast du quasi zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Sind die Bedingungen hier denn besser gelöst?

Schauen wir doch mal ins „Kleingedruckte“. Natürlich ist eine Klausel nicht ausschlaggebend für den Abschluss einer Versicherung bei einem bestimmten Versichert und es müssen weitere Parameter berücksichtig werden. Aber grundsätzlich gilt bei guten Haftpflichtanbieter der weltweit und auch grob fahrlässiges Handeln ist mitversichert.

Fazit – Bergrettung Hund

Sowohl in Deutschland als auch im Ausland können Hunde im Notfall von der Bergwacht bzw. der Bergrettung gerettet werden, allerdings wird man grundsätzlich auf den Kosten sitzen bleiben. Es gibt die Möglichkeit dafür separate Versicherungen abzuschließen. Zum einen bietet der DAV eine Hundebergungsversicherung an, hier solltest du aber wirklich einen Blick in das Kleingedruckte werfen. Zum anderen gibt es auch ausgewählte private Hundehalterhaftpflichtversicherungen, die du du sowieso haben solltest, die auch Rettungs- bzw. Bergungskosten mitversichern und dies in ihren Bedingungen auch besser gelöst haben.

Rechtlicher Disclaimer: Die Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden und wir bemühen uns sie auch stets aktuell zu halten. Ein Blogbeitrag ersetzt jedoch keine Versicherungsberatung. Fehler, Irrtümer und Aktualisierungen bleiben also vorbehalten. Solltest du Fragen haben, dann komm gerne auf uns zu ?

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