Mitgliedsbeiträge und Spenden von der Steuer absetzen – Geht das?

Viele Menschen möchten ihre Werte nicht nur in Worten, sondern auch in Taten zum Ausdruck bringen. Eine der effektivsten Möglichkeiten, Gutes zu tun, ist die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen durch Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Doch wusstest du, dass diese Unterstützung auch steuerliche Vorteile mit sich bringen kann? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick darauf, wie Spenden und Mitgliedsbeiträge in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden können, welche Fallstricke vermieden werden sollten und welche häufigen Fehler es zu vermeiden gilt.



Rechtlicher Hinweis: Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher nicht zu steuerlichen Themen beraten. Alle Informationen haben wir hier nach bestem Wissen und Gewissen selbst recherchiert, sie stellen aber keine Steuerberatung dar. Bei Fragen kannst du dich entweder an die Spendenziele wenden oder aber bei Lohnsteuerhilfevereinen bzw. deinem Steuerberater nachfragen. Falls du Hilfe bei der Steuererklärung benötigst empfehlen wir die Webseite Smartsteuer* oder die App wundertax*.

Inhaltsverzeichnis

Spenden von der Steuer absetzen – so geht’s!

Spendenbeiträge kannst du in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Geld-, Sach-, Aufwands- oder Vergütungsspenden handeln.

Wichtig ist, dass Spenden nur an bestimmte Organisationen anerkannt werden. Hierzu zählen:

  • gemeinnützige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Deutschland oder einem EU-/EWR-Ausland
  • Politische Parteien
  • Öffentliche oder staatliche Institutionen (z.B. Universitäten, Schulen, staatliche Krankenhäuser etc.)
  • Verwaltungen von Land, Bund oder Kirche
  • Unterhaltsleistungen für Flüchtlinge

Darüber hinaus muss deine Spende freiwillig, unentgeltlich und in der Höhe frei bestimmt worden sein.

Können auch Mitgliedsbeiträge abgesetzt werden?

Hier kann man mit einem klaren: „Es kommt drauf an…“ antworten.

Anders als bei einer klassischen Spende sind Mitgliedsbeiträge von der Einrichtung (z.B. Vereine) vorab definiert, haben eine konstante Höhe und müssen regelmäßig bezahlt werden. Sie entsprechen also erstmal nicht der klassischen Definition einer „Spende“.

Um Mitgliedsbeiträge trotzdem von der Steuer absetzen zu können müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um eine steuerlich begünstigte Einrichtung handeln. Zum anderen dürfen die Mitglieder keine Gegenleistung für ihre Zuwendungen bekommen.

Mitgliedsbeiträge an Vereine mit „freizeitnahen“ gemeinnützigen Zwecken sind nicht absetzbar. Der Verein darf für die Beiträge auch keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Dies betrifft:

  • Sport-Vereine
  • Musik-Vereine
  • Gesangs-Vereine
  • Heimat-Vereine
  • Brauchtums-Vereine
  • Tierzucht-Vereine
  • Hundesport-Vereine
  • Karnevals-Vereine

Darunter fallen beispielsweise auch die Mitgliedsbeiträge des Deutschen Alpenvereins oder von Helfen durch Klettern e.V.

Bis zu welcher Höhe können Spenden abgesetzt werden?

Zuwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt bis zu 20 % der Einkünfte abzugsfähig.

Erzählst du also in eine Jahr Einkünfte in Höhe von 40.000 Euro, kannst du Spenden in einer Höhe von bis zu 8.000 Euro geltend machen.

Weil es hier oft zu Verwechslungen zwischen Einnahmen, Einkünften und Einkommen kommt, hier ein kleiner Crashkurs.

Darüber hinausgehende Spenden können in folgenden Jahren als sogenannter Spendenvortrag berücksichtigt werden. Dies wird vom Finanzamt ganz automatisch abgewickelt und dein Spendenvortrag wird so lange in die Zukunft „mitgenommen“ bis er vollständig aufgebraucht ist.

Wie hoch dein Steuervorteil ungefähr aussehen kann, kannst du hier nachrechnen.

Diese Nachweise musst du einreichen

Spenden bis 300 € benötigen keine formale Spendenbescheinigung. Wenn überhaupt ein Nachweis angefordert wird, genügt eine Buchungsbestätigung auf deinem Kontoauszug.

Liegt der Spendenbetrag höher fordert das Finanzamt oft die formale Spendenbescheinigung an. Im Normalfall wird diese von den Verantwortlichen deines Spendenziels unaufgefordert zugeschickt oder du kannst sie im Zweifel auch direkt anfordern.

Hier solltest du auf jeden Fall prüfen, ob alle Angaben richtig sind und insbesondere die Spendenart (Geld-, Sach-, Aufwands- und Vergütungsspenden) hinterlegt ist, damit das Finanzamt die Spende auch ohne Nachprüfung anerkennt.

Die 3 häufigsten Fehler

Spenden bis 300 € benötigen keine formale Spendenbescheinigung. Als Nachweis genügt eine Buchungsbestätigung der Bank oder ein Bareinzahlungsbeleg.

Liegt der Spendenbetrag höher fordert das Finanzamt oft eine sog. Spendenbescheinigung an. Diese wird die von

1. Keine Steuererklärung abgeben

1.079 Euro. So hoch lag die durchschnittliche Steuerrückerstattung im Jahr 2022. Eine Analyse an der Ludwig-Maximilians-Universität München hat ergeben, dass circa 30% aller Steuerberechtigten keine Steuererklärung abgeben und sich dadurch Steuerrückerstattung von knapp einer Milliarde Euro (!) entgehen lassen.

Gründe hierfür gibts viele. Zum einen wissen viele gar nicht, dass sie eigentlich zu viele Steuern zahlen. Zum anderen ranken sich einige Mythen um das Thema Steuererklärung, die nicht immer ganz korrekt sind (z.B. „Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung“).

Daher unbedingt prüfen, ob sich eine Steuerklärung für dich lohnt, selbst wenn du nicht verpflichtet bist eine solche abzugeben! Das gilt vor allem für ledige Arbeitnehmer und Studierende.

2. Alle Mitgliedsbeiträge abziehen

Wie oben schon beschrieben können nicht alle Mitgliedsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Bei kleinen Beträgen dürfte das wohl nicht auffallen (ist trotzdem Steuerbetrug), es kann aber sein, dass die Finanzbeamten das in deiner Steuerklärung bemängeln und den Betrag aus deiner Steuererklärung streichen. Ist im Einzelfall kein Problem, sollte einfach nicht zu häufig vorkommen.

3. Spenden vergessen

Ein Jahr kann sehr lang sein und oftmals verliert man den Überblick welche Spende man wo getätigt hat. Daher lohnt es sich entweder eine Liste aller getätigten Spenden aufzustellen oder bei der Abgabe der Steuererklärung die Kontoauszüge zu kontrollieren. Ist der Spendenbescheid vom Finanzamt erst einmal ausgestellt, wird er im Normalfall auch nicht mehr korrigiert.

Bitte auch keine Spenden weglassen, weil du deinen Beitrag schon überschritten hast. Diese werden Spendenzahlung werden dir in den nächsten Jahren angerechnet.

Fazit – Mitgliedsbeiträge und Spenden von der Steuer absetzen.

Du kannst Spenden an bestimmte Organisationen bis zu einer Höchstgrenze von 20% deiner Einkünfte als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Bei Mitgliedsbeiträgen musst du dagegen sehr genau aufpassen, da zum Beispiel Mitgliedsbeiträge an Vereine, die zwar gemeinnützig, aber „freizeitnah“ sind, nicht angegeben werden dürfen.

Formale Spendenbescheindigung brauchst du erst am Spenden über 300 Euro. Solltest du in einem Jahr mehr gespendet haben, als du eigentlich darfst, gebe sie trotzdem an, damit deine Spendenzahlungen in den folgenden Jahren verrechnet werden kann.

Falls du Hilfe bei der Steuererklärung benötigst empfehlen wir die Webseite Smartsteuer* oder die App wundertax*.

* bei den Verlinkungen handelt es sich um sog. Affiliate-Links. Wenn du über einer dieser Links deine Steuererklärung abgibst erhalten wir hierfür eine kleine Provision. Du bezahlst dafür selbstverständlich keinen Cent mehr.

Rechtlicher Disclaimer: Die Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden und wir bemühen uns sie auch stets aktuell zu halten. Ein Blogbeitrag stellt aber keine Steuerberatung dar. Fehler, Irrtümer und Aktualisierungen bleiben also vorbehalten. Solltest du Fragen haben, dann komm gerne auf uns zu ?

Über den Autor

Avatar von Benjamin Zenger

Kommentar schreiben